Stand: 27. Juli 2026

Das Pflegeneuordnungsgesetz 2027, kurz PNOG, plant die Bundesregierung umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung. Betroffen sind unter anderem Pflegegrade, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag und die Absicherung pflegender Angehöriger.

Wichtig: Aktuell liegt ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Im weiteren Verfahren können sich einzelne Regelungen ändern. Für Pflegebedürftige gelten daher zunächst die bisherigen Ansprüche weiter.

Pflegeneuordnungsgesetz 2027: Die wichtigsten geplanten Änderungen

  • Die fünf Pflegegrade sollen bestehen bleiben.
  • Die Schwellenwerte für neue Pflegegrade sollen angehoben werden.
  • Bestehende Pflegegrade sollen durch einen Besitzstandsschutz erhalten bleiben.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollen in neue Budgets überführt werden.
  • Der bisherige Entlastungsbetrag soll neu geordnet werden.
  • Eine neue Pflegebegleitung soll Familien bei der Organisation der Versorgung unterstützen.
  • Für plötzliche Pflegenotfälle ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen ab 2028 jährlich angepasst werden.

Pflegegrade bleiben, neue Einstufungen sollen schwieriger werden

Die Pflegegrade 1 bis 5 sollen nicht abgeschafft werden. Nach dem Entwurf sollen sich jedoch die Schwellenwerte bei der Begutachtung ändern. Wer künftig erstmals einen Pflegegrad beantragt, müsste dadurch höhere Voraussetzungen erfüllen.

Für Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, sieht der Entwurf einen Besitzstandsschutz vor. Sie sollen ihren Pflegegrad nicht allein wegen der neuen Schwellenwerte verlieren.

Was soll aus dem Entlastungsbetrag werden?

Der Entlastungsbetrag liegt derzeit bei 131 Euro monatlich. Der Entwurf unterscheidet künftig zwischen Pflegegrad 1 und den Pflegegraden 2 bis 5.

Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen. Stattdessen sind eine intensivere Begleitung, Beratung und ein stärkerer Schwerpunkt auf Prävention vorgesehen. Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sollen erhalten bleiben.

Pflegegrade 2 bis 5

Bei den Pflegegraden 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in ein neues Sozialraumbudget übergehen. Geplant sind 175 Euro pro Monat. Das Geld soll für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Für pflegebedürftige Menschen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sieht der Entwurf 300 Euro monatlich vor.

Neue Budgets für die häusliche Pflege

Mehrere bisher getrennte Leistungen sollen gebündelt werden. Aus dem bisherigen Pflegegeld soll ein Entlastungsbudget entstehen. Die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen sollen in ein Sachleistungsbudget übergehen.

Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Budgets flexibler nutzbar sein. Beim Entlastungsbudget sollen unter anderem Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel berücksichtigt werden können. Beim Sachleistungsbudget sollen zusätzliche Leistungen ambulanter Pflegedienste nutzbar sein.

Für Menschen, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, sieht der Entwurf eine Einschränkung vor: In den ersten drei Monaten soll nur die Hälfte des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. In dieser Zeit soll die neue Pflegebegleitung die Familie intensiver unterstützen.

Neue Pflegebegleitung für Familien

Eine feste Pflegebegleitperson soll Pflegebedürftige und Angehörige bei der Organisation des Pflegealltags unterstützen. Dazu gehören die Koordination der Versorgung, die Auswahl geeigneter Hilfen und Unterstützung bei bürokratischen Fragen.

Aus Sicht vieler ambulanter Pflegedienste ist noch offen, wie diese neue Aufgabe ausgestaltet wird und welche Rolle bestehende Pflegeberatungen und Pflegedienste dabei übernehmen.

Hilfe bei plötzlichen Pflegenotfällen

Das geplante Überbrückungsbudget soll greifen, wenn die häusliche Versorgung plötzlich ausfällt. Das betrifft zum Beispiel eine Erkrankung oder einen Krankenhausaufenthalt der Hauptpflegeperson. Finanziert werden sollen unter anderem ambulante Notdienste und kurzfristige Akut-Kurzzeitpflegeplätze.

Änderungen für pflegende Angehörige

Der Entwurf sieht vor, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beträge zu begrenzen. Bereits erworbene Rentenanwartschaften sollen bestehen bleiben. Die Kürzung würde nur zukünftige Ansprüche betreffen.

Außerdem sollen Beiträge für die Pflegetätigkeit künftig nur noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden.

Was ändert sich bei den Beiträgen?

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung enthält der Entwurf mehrere Maßnahmen. Dazu gehören:

  • Der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen.
  • Arbeitgeber sollen auf Minijobs Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll zum 1. Januar 2027 angehoben werden.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern soll ab 2028 eingeschränkt werden. Der Entwurf enthält Ausnahmen, unter anderem für Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige und Menschen mit voller Erwerbsminderung.

Jährliche Anpassung der Leistungen ab 2028

Die Leistungsbeträge sollen ab 2028 jährlich anhand der Inflation angepasst werden. Damit soll verhindert werden, dass Pflegeleistungen durch steigende Preise dauerhaft an Wert verlieren.

Was sollten Pflegebedürftige jetzt tun?

  • Bestehende Leistungen weiter wie bisher nutzen.
  • Keine Verträge oder Unterstützungsangebote vorschnell kündigen.
  • Bescheide, Abrechnungen und Nachweise vollständig aufbewahren.
  • Bei einem höheren Unterstützungsbedarf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung nach geltendem Recht prüfen.
  • Den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen.

Unsere Einordnung

Der Entwurf enthält neue Unterstützungsangebote und flexiblere Budgets. Gleichzeitig plant er Einschnitte, die Pflegebedürftige und Angehörige finanziell belasten können. Entscheidend ist, welche Regelungen Bundestag und Bundesrat am Ende beschließen.

Wir informieren Sie weiter über das Pflegeneuordnungsgesetz und erklären, was die Änderungen konkret für die häusliche Pflege bedeuten. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Pflegegrad, zu Leistungen der Pflegeversicherung oder zur Versorgung zu Hause haben, unterstützt Sie unsere Pflegeberatung.

Quellen und aktueller Gesetzesstand

Wir stehen in jeder Pflegesituation unter 06232 / 6959739 an Ihrer Seite