Pflegegrad 1 bis 5: Welche Leistungen stehen dir zu? Die Antwort hängt davon ab, wie hoch dein Pflegegrad ist und wie du versorgt wirst. Pflegst dich eine Privatperson, kannst du Pflegegeld erhalten. Unterstützt dich ein zugelassener Pflegedienst, rechnet dieser Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse ab. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren.
Hier findest du die geltenden Beträge für 2026 und konkrete Hinweise zur Nutzung. Alle Angaben beziehen sich auf die soziale Pflegeversicherung. Stand: 27. Juli 2026.
Pflegegrad 1 bis 5: Die wichtigsten Leistungen im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistung pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat | Tages- oder Nachtpflege pro Monat | Pflegeheim pro Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein eigener Anspruch | 131 Euro | 131 Euro über den Entlastungsbetrag | 131 Euro Zuschuss |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | bis zu 796 Euro | 131 Euro | bis zu 721 Euro | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | bis zu 1.497 Euro | 131 Euro | bis zu 1.357 Euro | 1.319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | bis zu 1.859 Euro | 131 Euro | bis zu 1.685 Euro | 1.855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | bis zu 2.299 Euro | 131 Euro | bis zu 2.085 Euro | 2.096 Euro |
Der Vergleich von Pflegegrad 1 bis 5 zeigt die Höchstbeträge. Die Pflegeversicherung deckt nicht jede Ausgabe. Bei der Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege fallen oft zusätzliche Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen an.
Welche Leistungen erhältst du bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Du erhältst noch kein Pflegegeld und keinen eigenen monatlichen Betrag für ambulante Pflegesachleistungen. Trotzdem stehen dir mehrere Hilfen zu.
- 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat
- bis zu 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für eine Anpassung des Wohnumfelds
- Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
- Zuschuss zu digitalen Pflegeanwendungen und notwendigen Unterstützungsleistungen
- 224 Euro Wohngruppenzuschlag pro Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Bei Pflegegrad 1 darfst du den Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes nutzen. Dazu zählt zum Beispiel Hilfe beim Duschen oder Baden. Diese Sonderregel gilt für Pflegegrad 2 bis 5 nicht.
Pflegegrad 1 bis 5: Was ändert sich ab Pflegegrad 2?
Ab Pflegegrad 2 kannst du zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und einer Kombination aus beiden wählen. Zusätzlich stehen dir der Entlastungsbetrag und weitere Leistungen zu.
Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige
Du erhältst Pflegegeld, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen deine Versorgung zu Hause übernehmen. Die Pflegekasse überweist den Betrag an dich. Du entscheidest, wie du ihn für deine Pflege einsetzt.
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Wenn du nur Pflegegeld beziehst, musst du bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Der Besuch kostet dich nichts. Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und gibt dir konkrete Unterstützung.
Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst
Ein zugelassener Pflegedienst kann körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die monatliche Obergrenze richtet sich nach deinem Pflegegrad.
- Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
Zu den Leistungen zählen zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilität, bei der Ernährung und bei der Haushaltsführung. Welche Einsätze in dein Budget passen, klärst du vor dem Start mit einem Kostenvoranschlag.
Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren
Du kannst einen Pflegedienst nutzen und den nicht verbrauchten Anteil des Pflegegeldes erhalten. Die Pflegekasse berechnet beide Leistungen prozentual.
Beispiel: Bei Pflegegrad 3 nutzt du 50 Prozent deiner Pflegesachleistung. Dann erhältst du zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes. Das sind 299,50 Euro im Monat.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden zu
Jeder Pflegegrad erhält bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Die Pflegekasse zahlt den Betrag nach Vorlage anerkannter Rechnungen. Du kannst ihn unter anderem für diese Angebote einsetzen:
- anerkannte Unterstützung im Alltag
- Betreuung und Begleitung
- Hilfen im Haushalt
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- bestimmte Leistungen zugelassener Pflegedienste
Nicht verbrauchte Beträge kannst du ansparen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Frage deine Pflegekasse nach deinem aktuellen Guthaben.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 verfügen 2026 über bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr.
Du entscheidest, wie du das Budget zwischen beiden Leistungen aufteilst. Die Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflege, wenn deine private Pflegeperson ausfällt. Die Kurzzeitpflege unterstützt dich, wenn du vorübergehend stationäre Pflege brauchst. Beide Leistungen sind auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Ein zuvor bezogenes Pflegegeld läuft in dieser Zeit für bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter.
Seit Januar 2026 musst du die Erstattung für eine Verhinderungspflege spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres beantragen. Reiche Rechnungen und Nachweise deshalb zeitnah ein.
Tagespflege und Nachtpflege
Ab Pflegegrad 2 steht dir ein eigenes Budget für die Tages- oder Nachtpflege zu. Dieses Budget kannst du zusätzlich zum Pflegegeld und zu den ambulanten Pflegesachleistungen nutzen. Die Pflegekasse übernimmt innerhalb der Höchstbeträge die pflegebedingten Kosten, Betreuung und notwendige Behandlungspflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du in der Regel selbst.
Pflegegrad 1 bis 5: Diese weiteren Leistungen gelten für alle
Pflegehilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme können ebenfalls übernommen oder leihweise bereitgestellt werden.
Wohnumfeld verbessern
Für einen pflegegerechten Umbau zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Beispiele sind eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, eine Rampe oder ein Treppenlift. Beantrage den Zuschuss vor dem Umbau.
Pflegeberatung und Schulungen
Du hast Anspruch auf Pflegeberatung. Pflegende Angehörige können kostenfreie Pflegekurse und Schulungen in der Häuslichkeit nutzen. Dort lernen sie zum Beispiel rückenschonendes Arbeiten, sichere Transfers und den Umgang mit Hilfsmitteln.
Pflegegrad 1 bis 5: So nutzt du deine Leistungen sinnvoll
- Lass dir von der Pflegekasse eine aktuelle Leistungsübersicht schicken.
- Prüfe, welche Hilfe du jede Woche brauchst.
- Trenne Pflege, Betreuung und Haushaltsführung.
- Hole vor dem Start einen Kostenvoranschlag ein.
- Nutze eine Kombinationsleistung, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam versorgen.
- Kontrolliere dein Restbudget für Entlastungs- und Verhinderungsleistungen.
- Bewahre Rechnungen, Bescheide und Abrechnungen geordnet auf.
Wir beraten dich zu deinem Pflegegrad
Bei Pflegegrad 1 bis 5 hängt die passende Kombination von deinem Alltag, deiner Wohnsituation und der Unterstützung durch Angehörige ab. Wir prüfen mit dir, welche Leistungen du bereits nutzt und welche Budgets noch offen sind.
Weitere Informationen findest du bei unserer Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI und bei unserer ambulanten Grundpflege. Ruf uns an, wenn du deine Leistungen konkret planen möchtest.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Ambulante Pflegesachleistungen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegegeld
- Bundesgesundheitsministerium: Gemeinsamer Jahresbetrag
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Die Pflegekasse prüft deinen Anspruch im Einzelfall.