Die Verhinderungspflege ab 2027 soll nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes neu geordnet werden. Der heutige flexible Jahresbetrag soll entfallen. An seine Stelle treten mehrere Budgets. Für Krisen und Ausfälle soll es ein neues Überbrückungsbudget geben.

Stand dieses Beitrags ist der 27. Juli 2026. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die heutigen Regeln weiter.

Wie funktioniert die Verhinderungspflege heute?

Wenn deine private Pflegeperson Urlaub hat, krank ist oder aus einem anderen Grund ausfällt, kannst du eine Ersatzpflege organisieren. Das gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Du kannst diesen Betrag flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilen.

Heutige Regelung Stand 2026
Anspruch Pflegegrad 2 bis 5
Gemeinsamer Jahresbetrag Bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Dauer Bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
Stundenweise Nutzung Ja
Mögliche Ersatzpflege Pflegedienst, Einzelpflegekraft, Bekannte, Nachbarn oder Angehörige
Vorpflegezeit Keine
Pflegegeld Bei tageweiser Verhinderung bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter

Gerade die stundenweise Ersatzpflege hilft vielen Familien. Eine Pflegeperson kann Termine wahrnehmen, arbeiten oder eine Pause einlegen. Die Pflegekasse erstattet die nachgewiesenen Kosten im Rahmen des Jahresbetrags.

Verhinderungspflege ab 2027: Was soll sich ändern?

Der Entwurf schafft die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung nach § 39 SGB XI ab. Auch der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro soll in seiner heutigen Form entfallen.

Leistungen einer Ersatzpflege sollen dann über verschiedene neue Budgets finanziert werden können. Dazu gehören das Sachleistungsbudget, das Entlastungsbudget und teilweise das Sozialraumbudget. Diese Budgets finanzieren aber zugleich weitere Leistungen der häuslichen Pflege. Wer daraus Ersatzpflege bezahlt, hat entsprechend weniger Geld für die regelmäßige Versorgung.

Zusätzlich soll ein zweckgebundenes Überbrückungsbudget entstehen. Es dient vor allem außergewöhnlichen Situationen, in denen die häusliche Pflege kurzfristig nicht gesichert ist.

Wie hoch soll das Überbrückungsbudget sein?

Pflegegrad Geplanter Betrag pro Kalenderjahr
Pflegegrad 2 und 3 Bis zu 1.855 Euro
Pflegegrad 4 und 5 Bis zu 2.285 Euro

Damit liegt das eigenständige Überbrückungsbudget unter dem heutigen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Ein direkter Vergleich bildet die gesamte Reform jedoch nicht vollständig ab, weil Teile der bisherigen Verhinderungspflege in andere Budgets verschoben werden sollen.

Ist das Überbrückungsbudget nur für Notfälle gedacht?

Der Entwurf richtet das Budget vor allem auf Krisen und außergewöhnliche Ausfälle aus. Beispiele sind ein Unfall, eine akute Erkrankung oder der ungeplante Ausfall der Hauptpflegeperson.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt zusätzlich planbare Überbrückungssituationen. Dazu zählt die Urlaubsabwesenheit der Hauptpflegeperson. Der genaue Zugang bleibt im Entwurf aber enger als bei der heutigen Verhinderungspflege.

Die entscheidende Änderung lautet deshalb: Du erhältst keinen frei einsetzbaren eigenständigen Jahresanspruch auf Verhinderungspflege mehr. Das Überbrückungsbudget ist zweckgebunden. Es soll vor allem professionelle Leistungen eines ambulanten Pflege- oder Betreuungsnotdienstes sowie Kurzzeitpflege finanzieren.

Wer darf die Versorgung übernehmen?

Im Jahr 2027 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. In dieser Zeit sollen auch bestehende ambulante Pflege- und Betreuungsdienste Leistungen aus dem Überbrückungsbudget erbringen können.

Ab 2028 soll die Akutversorgung vor allem über vertraglich beauftragte ambulante Pflege- oder Betreuungsnotdienste laufen. Für eine stationäre Versorgung sollen Akut-Kurzzeitpflegeplätze bereitstehen.

Normale Pflegedienste dürfen dann nicht automatisch aus dem Überbrückungsbudget abrechnen. Sie brauchen einen passenden Vertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Ob in jeder Region genug Notdienste und Kurzzeitpflegeplätze bereitstehen, ist offen.

Was passiert bei einem längeren Ausfall?

Ein ambulanter Notdienst soll die Versorgung zunächst schnell übernehmen. Dauert die Akutversorgung länger als drei Kalendertage, soll die neue Pflegebegleitung die Situation einschätzen. Sie soll dann mit der Familie die weitere Versorgung organisieren.

Reicht die häusliche Hilfe nicht aus, soll eine Akut-Kurzzeitpflege genutzt werden. Auch diese Kosten werden auf das Überbrückungsbudget angerechnet.

Was ändert sich für pflegende Angehörige?

Die flexible Jahresreserve fällt weg

Heute kannst du den gemeinsamen Jahresbetrag für stundenweise Ersatzpflege, längere Auszeiten oder Kurzzeitpflege einsetzen. Künftig verteilt sich die Finanzierung auf mehrere Töpfe mit unterschiedlichen Regeln.

Geplante Entlastung wird unsicherer

Urlaub und andere planbare Abwesenheiten sollen nach den Erläuterungen des Ministeriums erfasst sein. Im Gesetzgebungsverfahren muss aber klar geregelt werden, welche Leistungen und Anbieter dafür zugelassen sind.

Ersatzpflege konkurriert mit der Regelversorgung

Wenn du Ersatzpflege aus dem Sachleistungs- oder Entlastungsbudget bezahlst, fehlen diese Mittel bei anderen monatlichen Leistungen. Das betrifft Pflegeeinsätze, Pflegegeld und weitere Hilfen.

Die Auswahl der Helfer wird kleiner

Das heutige System erlaubt auch Ersatzpflege durch Bekannte, Nachbarn oder Angehörige. Das neue Überbrückungsbudget konzentriert sich auf professionelle und vertraglich gebundene Anbieter. Private Ersatzpflege soll eher über andere Budgets finanziert werden.

Regionale Versorgungslücken drohen

Ein Anspruch hilft nur, wenn ein Notdienst oder ein Kurzzeitpflegeplatz verfügbar ist. Gerade am Wochenende, in Ferienzeiten und im ländlichen Raum fehlen bereits heute freie Kapazitäten.

Welche Vorteile soll das neue Budget bringen?

  • Für echte Pflegenotfälle bleibt eine eigene finanzielle Reserve bestehen.
  • Die Akutversorgung soll unabhängig davon starten, ob monatliche Pflegebudgets bereits verbraucht sind.
  • Pflegekassen sollen regionale Notdienste vertraglich absichern.
  • Für die ersten Tage soll kein neuer Pflegevertrag erforderlich sein.
  • Die Pflegebegleitung soll bei längeren Krisen die weitere Versorgung ordnen.

Unsere Einschätzung

Ein verlässlicher Pflegenotdienst ist sinnvoll. Familien brauchen schnelle Hilfe, wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt. Dafür müssen Pflegekassen ausreichend Kapazitäten finanzieren.

Das neue Überbrückungsbudget darf aber nicht die flexible Verhinderungspflege ersetzen. Angehörige brauchen planbare Pausen, bevor eine Krise entsteht. Stundenweise Entlastung, Urlaub und Ersatzpflege durch vertraute Personen stabilisieren die häusliche Versorgung.

Bei der Verhinderungspflege ab 2027 verteilt der Entwurf die bisherige Leistung auf mehrere Budgets und schafft neue Zugangsregeln. Für Pflegebedürftige wird dadurch nicht automatisch alles übersichtlicher. Ohne klare Vorgaben drohen weniger Flexibilität und geringere nutzbare Leistungen.

Was wir von der Politik erwarten

  • Der flexible Jahresanspruch von 3.539 Euro muss erhalten bleiben.
  • Planbare Auszeiten und stundenweise Ersatzpflege müssen ausdrücklich abgesichert sein.
  • Angehörige, Nachbarn und vertraute Ersatzpflegepersonen müssen weiter anerkannt werden.
  • Bestehende Pflegedienste müssen dauerhaft aus dem Überbrückungsbudget abrechnen dürfen.
  • Pflegenotdienste brauchen eine eigene Finanzierung für Bereitschaft und freie Kapazitäten.
  • Das Überbrückungsbudget darf nicht zulasten der regelmäßigen Pflege finanziert werden.
  • Die Reform darf erst starten, wenn jede Region Notdienste und Kurzzeitpflegeplätze vorhält.
  • Pflegebedürftige brauchen vor dem Start eine klare Übersicht über alle neuen Budgets.

Was solltest du jetzt tun?

Für dich gilt weiterhin der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Nutze die Verhinderungspflege nach den heutigen Regeln. Kläre geplante Auszeiten früh mit deiner Pflegekasse oder deinem Pflegedienst.

Bewahre Rechnungen, Stundenaufstellungen und Zahlungsnachweise auf. Seit 2026 gelten feste Fristen für die Kostenerstattung. Stelle den Antrag spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt.

Wenn du Fragen zur Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Versorgung zu Hause hast, unterstützt dich unsere Pflegeberatung.

Quellen und Stand des Verfahrens

Der Referentenentwurf kann sich im weiteren Verfahren ändern. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald neue Beschlüsse vorliegen.

Wir stehen in jeder Pflegesituation unter 06232 / 6959739 an Ihrer Seite