Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sicher. Informiert. Unterstützt.

Sie erhalten Pflegegeld und benötigen eine verpflichtende Beratung?
Mit der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützen wir Sie dabei, Ihren Anspruch auf Pflegegeld zu sichern und gleichzeitig Ihre Versorgung optimal zu gestalten.

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Pflegeberatung – für Sicherheit und Entlastung im Alltag

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger, die zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Personen gepflegt werden.

Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen.

Gleichzeitig dient der Einsatz als Nachweis gegenüber der Pflegekasse, damit Ihr Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleibt.

Die Pflegeberatung hilft dabei:

  • die Versorgungssituation zu überprüfen
  • Fragen zur Pflege zu klären
  • praktische Tipps für den Alltag zu erhalten
  • den Anspruch auf Pflegegeld dauerhaft zu sichern

Wir übernehmen diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen kompetent und fristgerecht. Die Termine stimmen wir flexibel mit Ihnen ab – unkompliziert und zuverlässig.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz, der regelmäßig durchgeführt werden muss, wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege im häuslichen Umfeld selbst organisieren.
Im Rahmen dieses Termins kommen wir zu Ihnen nach Hause und verschaffen uns einen Überblick über die aktuelle Pflegesituation. Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung.

Wir beraten Sie individuell, geben praktische Hinweise für den Pflegealltag und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie die Versorgung weiter verbessern können.

Zwei Personen sitzen sich an einem Tisch gegenüber und führen ein Gespräch

Wie oft ist die Pflegeberatung erforderlich?

Wie häufig die Pflegeberatung durchgeführt werden muss, hängt vom Pflegegrad ab.

Bitte beachten Sie: Die regelmäßige Durchführung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Pflegegeld weiterhin gezahlt wird.

Pflegegrad 1:

Beratung freiwillig, aber empfehlenswert zur Orientierung.

Pflegegrad 2 und 3:

Beratung mindestens 1‑mal pro Halbjahr.

Pflegegrad 4 und 5:

Beratung mindestens 1‑mal pro Halbjahr. Auf Wunsch beraten wir Sie auch 1‑mal pro Quartal (alle 3 Monate). 

Warum ist die Pflegeberatung wichtig?

Die Pflegeberatung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet Ihnen einen echten Mehrwert.

Sie hilft dabei, die Qualität der Pflege langfristig zu sichern und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig erhalten pflegende Angehörige wertvolle Unterstützung und praktische Hilfestellungen.

Darüber hinaus stellt die regelmäßige Beratung sicher, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleibt.

So verbinden sich Sicherheit, Unterstützung und finanzielle Absicherung in einem Termin.

Pflegekraft umarmt lächelnde Seniorin in hellem Raum

Jetzt Pflegeberatung vereinbaren

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Pflegegeld weiterläuft und Ihre häusliche Pflege gut organisiert ist? Melden Sie sich gern für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und beantworten Ihre Fragen in Ruhe. Sie erreichen uns telefonisch, per E‑Mail oder ganz bequem über unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Telefon: 06232 / 6959739

E-Mail: beratung@mein-pflegeteam.com

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Wir stehen in jeder Pflegesituation unter 06232 / 6959739 an Ihrer Seite