Entlastungs- & Verhinderungspflege

Entlastung. Flexibilität. Sicherheit.

Pflegende Angehörige leisten täglich viel – oft über einen langen Zeitraum hinweg.
Mit unserer Entlastungs- und Verhinderungspflege unterstützen wir Sie dabei, sich Freiräume zu schaffen und neue Kraft zu schöpfen.

Entlastung anfragen

Entlastung im Pflegealltag

Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Zeit, Kraft und Organisation erfordert. Gleichzeitig ist es wichtig, auch auf die eigene Gesundheit und Erholung zu achten.

Unsere Entlastungsleistungen helfen Ihnen dabei, den Pflegealltag besser zu strukturieren und sich bewusst Pausen zu ermöglichen – ohne dabei die Versorgung zu unterbrechen.

So schaffen wir Freiräume und sorgen gleichzeitig für Sicherheit im Alltag.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder eigene Termine.

In dieser Zeit übernimmt unser Pflegeteam die Versorgung zu Hause, damit Pflegebedürftige weiterhin sicher und zuverlässig betreut sind.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich, wenn die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde.
  • Die Kosten werden bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.
  • Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden – je nach Bedarf und Vereinbarung.

Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie Verhinderungspflege optimal nutzen und mit anderen Leistungen (z. B. Kurzzeitpflege) kombinieren können.

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Zusätzlich zur Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI zur Verfügung.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege.
  • Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell bis zu 131 € monatlich (insgesamt bis zu 1.572 € pro Jahr).
  • Er ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfen, Alltagsbegleitung oder Teile ambulanter Leistungen).
  • Nicht genutzte Beträge können – unter bestimmten Voraussetzungen – in Folgezeiträume übertragen werden.

Flexible Entlastung im häuslichen Umfeld

Entlastungs- und Verhinderungspflege müssen zum Alltag der Familie passen – deshalb gestalten wir unsere Unterstützung so flexibel wie möglich.

Ob Sie nur stundenweise Entlastung brauchen, regelmäßig feste Zeiten wünschen oder eine Urlaubsvertretung planen: Wir finden mit Ihnen gemeinsam ein Modell, das zu Ihrer Situation passt.

Mögliche Inhalte unserer Entlastungs- und Verhinderungspflege sind zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Grundpflege und im Alltag zu Hause
  • Alltagsbegleitung, Gespräche, Spaziergänge oder Vorlesen
  • Beaufsichtigung und Betreuung, wenn Angehörige das Haus verlassen müssen
  • Organisation und Struktur im Tagesablauf
  • Entlastung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Verbindung mit pflegerischer Betreuung

Ziel ist es, eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten und gleichzeitig Angehörige spürbar zu entlasten.

Pflegekraft in blauer Arbeitskleidung hält die Hände eines älteren Mannes mit Gehstock im Freien

Warum Entlastung wichtig ist

Dauerhafte Pflege ohne Pausen kann zu körperlicher und emotionaler Belastung führen. Regelmäßige Entlastung ist daher ein wichtiger Bestandteil einer langfristig stabilen Pflegesituation.

Durch gezielte Unterstützung können Sie neue Energie gewinnen und sich wieder bewusst Zeit für sich selbst nehmen.

Gleichzeitig bleibt die Versorgung Ihrer Angehörigen jederzeit sichergestellt.

So entsteht eine nachhaltige Pflege, die sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige funktioniert.

Pflegekraft umarmt lächelnde Seniorin in hellem Raum

Entlastungs- oder Verhinderungspflege anfragen

Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen kombinierbar sind. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und weitere Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich in vielen Fällen sinnvoll miteinander verbinden.

Wir beraten Sie persönlich zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstützen bei der Antragstellung sowie Abrechnung mit der Pflegekasse.

Telefon: 06232 / 6959739

Email: beratung@mein-pflegeteam.com

Ihr Name
Die Angaben aus dem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir stehen in jeder Pflegesituation unter 06232/6959739 an Ihrer Seite