Du möchtest einen Pflegegrad beantragen? Dann prüft die Pflegekasse, wie selbstständig du deinen Alltag bewältigen kannst und wobei du regelmäßig Hilfe brauchst. Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose. Es zählt, wie stark deine Selbstständigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate beeinträchtigt ist.
In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie der Antrag, der Termin und die Bewertung ablaufen. Außerdem zeigen wir dir, wie du dich sinnvoll auf die Begutachtung vorbereitest. Stand: 27. Juli 2026.
Pflegegrad beantragen: Der erste Schritt
Den Antrag stellst du bei deiner Pflegekasse. Sie ist bei deiner Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf genügt zunächst. Viele Pflegekassen bieten zusätzlich ein Formular oder einen Online-Antrag an. Auch eine bevollmächtigte Person kann den Antrag für dich stellen.
Warte mit dem Antrag nicht unnötig. Das Antragsdatum ist wichtig, weil Leistungen bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich frühestens ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden. Notiere dir deshalb das Datum und bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof. Die Pflegekasse soll dir außerdem innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten.
Der erste Termin findet in deinem Wohnumfeld statt
Bei einem Erstantrag erfolgt die Begutachtung grundsätzlich persönlich in deinem Wohnbereich. So kann die Gutachterin oder der Gutachter sehen, wie du dich bewegst, welche Hilfsmittel vorhanden sind und an welchen Stellen du Unterstützung brauchst.
Bitte eine Person darum, beim Termin dabei zu sein, die deinen Alltag gut kennt. Das kann ein Angehöriger, eine Pflegeperson oder eine andere Vertrauensperson sein. Sie kann wichtige Beobachtungen ergänzen, wenn du Beschwerden im Gespräch vergisst oder deine Einschränkungen unbewusst herunterspielst.
Bei späteren Wiederholungs- oder Höherstufungsbegutachtungen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Telefon- oder Videotermin möglich sein. Ob das passt, entscheidet sich nach dem Einzelfall.
Was wird bei der Pflegebegutachtung geprüft?
Die Begutachtung richtet sich danach, wie selbstständig du Tätigkeiten ausführen kannst. Die Fragen betreffen sechs Lebensbereiche. Für die Gesamtbewertung werden sie unterschiedlich gewichtet.
| Modul | Worum geht es? | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1. Mobilität | Aufstehen, Umsetzen, Treppensteigen und Fortbewegen | 10 Prozent |
| 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Verstehen und Kommunizieren | 15 Prozent: Es zählt der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 |
| 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | Zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr oder Weglauftendenzen | |
| 4. Selbstversorgung | Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken und Toilettengang | 40 Prozent |
| 5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Verbände, Messungen, Arztbesuche und Therapien | 20 Prozent |
| 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Beschäftigung, Planung und Kontakte | 15 Prozent |
Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Trotzdem solltest du auch Gedächtnisprobleme, Ängste, nächtliche Hilfe, Therapieaufwand und Schwierigkeiten bei der Tagesgestaltung vollständig schildern.
Welche Punktzahl führt zu welchem Pflegegrad?
Aus den Bewertungen der sechs Module entsteht eine gewichtete Gesamtpunktzahl. Sie entscheidet über den Pflegegrad.
| Pflegegrad | Gesamtpunktzahl |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
Bei Kindern gelten besondere Regeln. Sie werden mit gesunden Kindern gleichen Alters verglichen. Kinder bis 18 Monate werden in der Regel einen Pflegegrad höher eingestuft als es die erreichte Punktzahl allein ergeben würde.
So läuft der Begutachtungstermin ab
Zu Beginn erklärt die Gutachterin oder der Gutachter den Ablauf. Danach geht es um Erkrankungen, Behandlungen, Hilfsmittel und deine aktuelle Versorgung. Anschließend werden die sechs Module besprochen.
Du wirst möglicherweise gebeten, einzelne Bewegungen oder Alltagshandlungen zu zeigen. Dabei geht es nicht um eine Prüfung, die du bestehen musst. Es soll sichtbar werden, ob du eine Tätigkeit allein, überwiegend allein, überwiegend unselbstständig oder gar nicht selbstständig ausführen kannst.
Auch die Wohnsituation kann eine Rolle spielen. Die Gutachterin oder der Gutachter kann Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen oder Veränderungen im Wohnumfeld empfehlen. Diese Empfehlungen werden im Gutachten festgehalten.
So bereitest du dich gut vor
Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass der tatsächliche Hilfebedarf vollständig erfasst wird. Lege diese Unterlagen bereit:
- aktueller Medikamentenplan
- Arztberichte, Diagnosen und Krankenhaus- oder Reha-Berichte
- Liste der laufenden Therapien und Behandlungen
- Liste vorhandener Hilfsmittel
- Kontaktdaten der behandelnden Praxen und Pflegedienste
- Notizen zu Hilfen am Tag und in der Nacht
Führe am besten sieben bis vierzehn Tage lang ein Pflegetagebuch. Schreibe auf, wobei Hilfe nötig ist, wie häufig sie gebraucht wird und was ohne Unterstützung nicht gelingt. Notiere auch schlechte Nächte, Stürze, Orientierungsschwierigkeiten, Ängste und Situationen, in denen Anleitung oder Beaufsichtigung erforderlich ist.
Beschreibe beim Termin deinen normalen Alltag. Ein besonders guter Tag darf nicht zum Maßstab werden. Gleichzeitig solltest du nichts einstudieren oder übertreiben. Bleibe ehrlich und konkret.
Diese Fehler solltest du vermeiden
- Du berichtest nur von Diagnosen, aber nicht von den Folgen im Alltag.
- Du sagst aus Gewohnheit, dass etwas noch geht, obwohl du Anleitung, Hilfsmittel oder eine helfende Hand brauchst.
- Probleme in der Nacht, Gedächtnisstörungen oder psychische Belastungen bleiben unerwähnt.
- Die wichtigste Pflegeperson ist beim Termin nicht dabei.
- Unterlagen, Medikamentenplan oder Pflegenotizen fehlen.
- Du lässt Scham oder Höflichkeit darüber entscheiden, was du erzählst.
Ein hilfreicher Satz ist: Was würde passieren, wenn niemand hilft? Die Antwort zeigt häufig deutlicher als ein einfaches Ja oder Nein, wie selbstständig eine Tätigkeit wirklich möglich ist.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Die Pflegekasse muss dir ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. In bestimmten dringenden Situationen gelten kürzere Fristen, zum Beispiel während eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts, wenn die weitere Versorgung schnell geklärt werden muss.
Mit dem Bescheid erhältst du in der Regel auch das Gutachten, sofern du der Übersendung nicht widersprochen hast. Prüfe nicht nur den Pflegegrad. Lies nach, wie jedes Modul bewertet wurde und ob alle geschilderten Einschränkungen berücksichtigt sind.
Was kannst du bei einer Ablehnung oder einem zu niedrigen Pflegegrad tun?
Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Ein kurzer fristwahrender Widerspruch genügt zunächst. Danach solltest du das Gutachten Punkt für Punkt prüfen und die Begründung ergänzen.
Vergleiche die Bewertung mit deinem tatsächlichen Alltag. Benenne konkret, welche Hilfe fehlt, wie oft sie benötigt wird und welche Angaben oder Unterlagen nicht berücksichtigt wurden. Bei Bedarf kannst du dir Unterstützung durch eine Pflegeberatung oder eine fachkundige Begleitung holen.
Wir unterstützen dich vor und nach der Begutachtung
Eine Begutachtung ist für viele Menschen ungewohnt. Wir helfen dir, deinen Hilfebedarf realistisch einzuordnen, Unterlagen zu sortieren und dich auf die Fragen des Medizinischen Dienstes vorzubereiten. Auf Wunsch begleiten wir dich beim Termin und prüfen anschließend den Bescheid.
Weitere Informationen findest du bei unserer Pflegeberatung. Sprich uns frühzeitig an, damit wir gemeinsam klären können, welche Unterstützung für deine Situation sinnvoll ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftig – was nun?
- Medizinischer Dienst Bund: Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung
- § 18c SGB XI: Entscheidung über den Antrag
- Verbraucherzentrale: Vorbereitung auf die Begutachtung
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.