Mit der geplanten Pflegebegleitung ab 2028 will die Bundesregierung mehrere bestehende Beratungsangebote neu ordnen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen eine feste Ansprechperson erhalten. Die Idee ist sinnvoll. Entscheidend bleibt aber, ob die neuen Strukturen rechtzeitig bereitstehen und ob erfahrene Pflegedienste weiter eingebunden bleiben.

Stand dieses Beitrags ist der 27. Juli 2026. Grundlage ist der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die heutigen Beratungsansprüche weiter.

Pflegebegleitung ab 2028: Was ist geplant?

Zum 1. Januar 2028 soll ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung starten. Er richtet sich an Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Auch pflegende Angehörige sollen die Begleitung nutzen können.

Die Pflegekasse soll dir eine feste Pflegebegleitperson zuordnen. Diese Person soll nicht nur über Leistungen informieren. Sie soll deine Versorgung über einen längeren Zeitraum begleiten und bei Bedarf weitere Termine vereinbaren.

Zu den geplanten Aufgaben gehören:

  • den persönlichen Unterstützungsbedarf erfassen,
  • ein passendes Versorgungsnetz aufbauen,
  • Pflegedienste, Ärzte, Therapien und soziale Hilfen abstimmen,
  • bei Anträgen und der Suche nach Leistungen helfen,
  • pflegende Angehörige fachlich anleiten und entlasten,
  • Prävention und Rehabilitation stärker einbeziehen,
  • in schwierigen Pflegesituationen früh reagieren.

Was gilt heute?

Heutiges Angebot Aufgabe Wer führt es durch?
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI Beratung zu Leistungen, Anträgen und Versorgungsplanung Pflegekassen und beauftragte Beratungsstellen
Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI Pflegesituation zu Hause prüfen, Angehörige beraten und die Qualität der häuslichen Pflege sichern Vor allem zugelassene Pflegedienste sowie anerkannte Beratungsstellen
Häusliche Schulung nach § 45 SGB XI Praktische Anleitung für pflegende Angehörige Pflegekassen, Pflegedienste und weitere Vertragspartner

Diese Angebote haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Für Familien wirkt das oft unübersichtlich. Die neue Pflegebegleitung soll mehrere Teile zusammenführen.

Pflegebegleitung statt Pflegeberatung: Was bedeutet das genau?

Der Entwurf greift die bisherige Pflegeberatung nach § 7a, die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 und die häuslichen Schulungen nach § 45 in veränderter Form auf. Die neue Pflegebegleitung soll diese Leistungen ab 2028 bündeln.

Damit verschiebt sich die Verantwortung. Heute führen ambulante Pflegedienste einen großen Teil der Beratungsbesuche direkt bei den Menschen zu Hause durch. Künftig sollen die Pflegekassen die Pflegebegleitung organisieren. Sie sollen sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt auf eine verantwortliche Struktur verständigen. Eine Kommune kann die Aufgabe ebenfalls übernehmen.

Pflegekassen sollen die Aufgabe auch ganz oder teilweise an Dritte übertragen dürfen. Ob und in welchem Umfang ambulante Pflegedienste eingebunden werden, ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch offen.

Was ändert sich für ambulante Pflegedienste?

Nach dem aktuellen Entwurf endet die bisherige Form des verpflichtenden Beratungsbesuchs nach § 37 Absatz 3 mit Ablauf des Jahres 2027. Pflegedienste hätten dann keinen automatischen Zugang mehr zu dieser Aufgabe. Sie müssten über die neuen regionalen Strukturen oder als beauftragte Dritte eingebunden werden.

Die Beratung im täglichen Pflegeeinsatz bleibt trotzdem notwendig. Ein Pflegedienst klärt bei einer Neuaufnahme, welche Hilfe ein Mensch braucht. Er erkennt Veränderungen im Alltag, berät Angehörige und reagiert auf Risiken. Diese Arbeit lässt sich nicht vollständig von der Versorgung trennen.

Offen bleibt, wie die Pflegekassen diese praktische Beratung von der neuen Pflegebegleitung abgrenzen und finanzieren. Ohne klare Regeln entstehen doppelte Wege oder Beratungslücken.

Welche Chancen bietet die neue Pflegebegleitung?

  • Du erhältst eine feste Ansprechperson.
  • Die Unterstützung soll nicht nach einem einzelnen Gespräch enden.
  • Pflege, Medizin, Therapie und soziale Hilfen sollen besser zusammenarbeiten.
  • Pflegende Angehörige sollen früher Unterstützung erhalten.
  • Prävention und Rehabilitation sollen einen festen Platz bekommen.
  • Die Pflegebegleitung soll auch bei komplexen Anträgen und Versorgungslücken helfen.

Welche Risiken sehen wir?

Bewährte Ansprechpartner fallen weg

Viele Familien kennen den Pflegedienst aus regelmäßigen Hausbesuchen. Die Pflegefachkraft sieht die Wohnsituation und erkennt konkrete Probleme. Eine neue Stelle darf diesen direkten Zugang nicht verlieren.

Es fehlen Pflegefachkräfte

Pflegekassen, Pflegestützpunkte und Kommunen brauchen für die neue Aufgabe qualifiziertes Personal. Wenn sie Fachkräfte aus der direkten Pflege abwerben, verschärft sich der Personalmangel in den Pflegediensten.

Die neuen Strukturen starten zu spät

Die heutigen Beratungsansprüche dürfen erst enden, wenn die Pflegebegleitung in jeder Region arbeitet. Familien brauchen einen festen Übergang ohne Unterbrechung.

Die Wahlfreiheit nimmt ab

Pflegebedürftige sollen ihre Beratung weiterhin bei einer vertrauten und qualifizierten Stelle erhalten können. Eine zentral zugeteilte Ansprechperson darf die freie Wahl nicht ersetzen.

Unsere Einschätzung

Eine feste Pflegebegleitperson kann Familien helfen. Viele Menschen brauchen mehr als eine Erklärung zu einzelnen Leistungen. Sie brauchen jemanden, der die Versorgung ordnet, Anträge begleitet und bei Veränderungen erreichbar bleibt.

Wir halten es aber für falsch, dafür bewährte Beratungsstrukturen abzubauen. Ambulante Pflegedienste beraten direkt im Haushalt. Sie kennen den Pflegealltag und sehen sofort, ob eine Versorgung funktioniert. Diese Erfahrung gehört in die neue Pflegebegleitung.

Die Politik sollte die Pflegebegleitung deshalb als Weiterentwicklung aufbauen. Sie darf nicht zu einem vollständigen Austausch der heutigen Beratung führen.

Was wir von der Politik erwarten

  • Pflegedienste müssen als feste Partner der Pflegebegleitung zugelassen werden.
  • Pflegebedürftige brauchen ein Wahlrecht bei der Beratungsstelle.
  • Der Beratungsbesuch zu Hause muss erhalten bleiben.
  • Die Qualifikation der Pflegebegleitpersonen muss bundeseinheitlich geregelt sein.
  • Die Finanzierung muss Hausbesuche, Fahrzeiten, Dokumentation und Vernetzung abdecken.
  • Für jede Region braucht es vor dem Start ausreichend Personal.
  • Die heutigen Ansprüche dürfen erst entfallen, wenn die neue Pflegebegleitung verlässlich arbeitet.
  • Pflegedienste, Ärzte, Therapeuten und Pflegebegleitung dürfen Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Person austauschen.

Was solltest du jetzt tun?

Für dich ändert sich heute nichts. Nutze die bestehende Pflegeberatung und halte die vorgeschriebenen Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 weiter ein. Wenn du ausschließlich Pflegegeld beziehst, bleiben diese Termine wichtig für deinen Leistungsanspruch.

Bewahre Beratungsnachweise und Bescheide auf. Notiere dir, welche Hilfen du nutzt und wo es Probleme gibt. Diese Unterlagen helfen später bei einer Übergabe an eine Pflegebegleitperson.

Wenn du Fragen zur häuslichen Pflege, zum Pflegegrad oder zur Versorgung deiner Angehörigen hast, unterstützt dich unsere Pflegeberatung.

Quellen und Stand des Verfahrens

Der Referentenentwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald ein neuer Gesetzentwurf oder ein Beschluss vorliegt.

Wir stehen in jeder Pflegesituation unter 06232 / 6959739 an Ihrer Seite