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Entlastungsleistungen
entlastungs
Leistung

Laut Gesetz §45b SGB XI wird der berechtigte Personenkreis wie folgt definiert:

"Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualifizierte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörige", ..... "sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags."

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Der Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sind und muss nicht gesondert beantragt werden.

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