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Entlastungsleistungen
entlastungs
Leistung

Laut Gesetz §45b SGB XI wird der berechtigte Personenkreis wie folgt definiert:

"Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualifizierte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehörige", ..... "sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags."

Der Anspruch besteht, wenn die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sind und muss nicht gesondert beantragt werden.

Tel:06232-6959739

Fax: 06232/6959837

Wormser Landstr. 51
67346 Speyer
06232/6959739
Fax: 06232/6959837
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