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Pflegeberatung
(§37 Abs.3 SGB XI)
Bertung
Verlieren Sie nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld!
Der Bezug von Pflegegeld ist an Beratungsgespräche nach §37 Abs.3 SGB XI geknüpft.
Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, sich regelmäßig persönlich beraten zu lassen.
Beratung bei Pflegegrad 1: freiwillig
Beratung bei Pflegegrad 2+3: 1x pro Halbjahr
Beratung bei Pflegegrad 4+5: 1x pro Vierteljahr
Ziele der Pflegeberatung:
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Sicherung der Pflege
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Hilfen im Alltag
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Ermittlung und Organisation der benötigten Hilfsmittel
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Wohnfeldverbessernde Maßnahmen §40 SGB XI
Vorsicht:
Wenn Sie als Pflegegeldempfänger ihrer Pflichten nicht nachkommen, kann Ihnen das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
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